Nach Suva-Tabelle 5 "Integritätsschaden bei Arthrosen" sei eine Femorotibial-Arthrose in ihrer mässigen Ausprägung mit 5-15 % und als schwere Arthrose mit 15-30 % zu bewerten. Aufgrund der klinischen und bildgebenden Befunde sei die Arthrose als mässig ausgeprägt im -6- maximal mittleren Beurteilungsintervall einzuschätzen. Daher werde der Integritätsschaden auf 7.5 % geschätzt (VB 316 S. 1).