2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 18. November 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt, und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin lic. iur. Fiona Carol Forrer, Rechtsanwältin, Zürich, ernannt. 2.4. Mit Eingabe vom 4. Dezember 2024 reichte der Beschwerdeführer einen weiteren medizinischen Bericht zu den Akten. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: