"1. Der angefochtene Einspracheentscheid vom 24.06.2024 sei in Bezug auf die auf die Integritätsentschädigung abzuändern bzw. es sei dem Versicherten eine höhere Integritätsentschädigung zuzusprechen; 2. Es sei die (weitere) Integritätsentschädigung zu verzinsen; 3. Evt. sei ein Gutachten bei einer unabhängigen und qualifizierten Stelle wie dem ASIM im Basel zur Höhe der Integritätsentschädigung in Auftrag zu geben; 4. Es sei die unentgeltliche Verbeiständung und Prozessführung zu gewähren. 5. Es seien die Akten zum Fall mit dem Aktenverzeichnis Act. 1-425 Schadennr.