Mit Einspracheentscheid vom 19. Juni 2024 wies die Beschwerdegegnerin die gegen die Verfügung vom 1. September 2021 (betreffend die Höhe des Taggeldansatzes) erhobene Einsprache ab, soweit sie darauf eintrat. Das Verfahren gegen den Einspracheentscheid vom 19. Juni 2024 führt das Versicherungsgericht unter der Verfahrensnummer VBE.2024.415.