1.3. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und nahm Rücksprache mit ihrem versicherungsmedizinischen Dienst. Mit Verfügung vom 22. Februar 2023 kam die Beschwerdegegnerin auf die Verfügung vom 28. Mai 2021 zurück und sprach dem Beschwerdeführer für die Folgen des Unfalls vom 29. April 2008 mit Wirkung ab dem 1. November 2021 eine Invalidenrente aufgrund eines Invaliditätsgrads von 13 % sowie eine Integritätsentschädigung auf der Basis einer Integritätseinbusse von 7.5 % zu.