1. 1.1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 20. Juli 2017 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen und der Durchführung von beruflichen Wiedereingliederungsmassnahmen (mit anschliessender Anstellung der Beschwerdeführerin bei einer neuen Arbeitgeberin) wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 13. Juni 2019 unter Hinweis auf eine uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit ab.