in: UELI KIESER, Sozialversicherungsrechtstagung 2013, S. 216). Der Beschwerdeführer teilte der Beschwerdegegnerin am 17. April 2023 mit, dass er am 1. Mai 2023 einen Arbeitsversuch als Bauarbeiter im 100%-Pensum bei einer neuen Arbeitgeberin unternehme und sich zurzeit gut fühle (VB 105). Daraufhin meldete er sich mit E-Mail vom 29. August 2023 "per 30.04.23" bei der Beschwerdegegnerin ab (VB 112). Gemäss Bericht der behandelnden Psychiaterin Dr. med. D._____ verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Beschwerdeführers im Dezember 2023 erheblich. Am 27. Mai 2024, rund ein Monat vor Verfügungserlass am 24. Juni 2024, wurde ihm das Arbeitsverhältnis gekündigt (VB 119 S. 18).