Im Gutachten hielt Dr. med. C._____ im Zusammenhang mit den Angaben des Beschwerdeführers, wonach dieser sein Pensum als Bauleiter bei der damaligen Arbeitgeberin schrittweise steigern wolle, fest, es wäre wichtig, die bestehende anhaltende Arbeitsunfähigkeit zu beachten, damit es nicht wieder zu einer Überforderung mit Verschlechterung der Depression und dann möglicherweise auch zu einer akuten vorübergehenden psychotischen Störung komme. Die Prognose für die Wiedererlangung der vollständigen Arbeitsfähigkeit sei ungewiss.