Aufgrund der erneuten depressiven und psychotischen Symptome habe die Medikamentendosis angepasst werden müssen. Aufgrund des komplexen und qualifizierten Beschwerdebildes mit im Gesamtverlauf zunehmender Verschlechterung der Symptomatik sei auch die Kündigung am letzten Arbeitsplatz erfolgt. Aufgrund der genannten Abklärungen im ambulanten und auch damals stationären Rahmen und daraus resultierenden Überlegungen müsse die Prognose als ungünstig eingestuft werden. Aus ihrer Sicht sei der Beschwerdeführer vermindert belastbar (Antriebsmangel, Konzentrationsstörungen, verminderte Stressresistenz "mit Folgen psychotischen Symptomen und sozialer Rückzug").