Es seien weitere Ausfälle gefolgt. Mit Kündigungsschreiben vom 27. Mai 2024 habe sich die Arbeitgeberin mit einem wohl vorgeschobenen Grund veranlasst gesehen, sich von ihm zu trennen. Er sei ab diesem erneuten gescheiterten Eingliederungsversuch in eine tiefe psychische Krise gefallen. Nach dem Dafürhalten der behandelnden Psychiaterin bestehe selbst in einer leidensangepassten Tätigkeit (ohne allzu hohe Belastungsanforderungen) dauerhaft eine Teilarbeitsfähigkeit (Beschwerde S. 5 f.). -6-