5. 5.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, die optimistische Beurteilung des Gutachters habe sich nicht verwirklicht. Die Tätigkeit als Hilfsbauführer, die er im Zeitpunkt der Begutachtung im Pensum von 50 % ausgeübt habe, habe er noch bis im März 2023 ausgeführt, dann sei das Arbeitsverhältnis aufgelöst worden. Nachdem er am 1. Mai 2023 eine neue Stelle angetreten habe, habe ihn die behandelnden Psychiaterin Dr. med. D._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, bereits am 10. Juli 2023 ein erstes Mal krankgeschrieben. Es seien weitere Ausfälle gefolgt.