gangen werden. Zuvor habe die in den Akten aufgeführte Arbeitsunfähigkeit bestanden (VB 96 S. 15 f.). Die seit der aktuellen Untersuchung vom 31. Oktober 2022 (vgl. VB 96 S. 1) bestehende 50%ige Arbeitsfähigkeit sei im Verlauf von höchstens sechs Monaten, unter optimierter psychiatrischpsychotherapeutischer Behandlung und soziorehabilitativen Massnahmen mit sorgfältiger Begleitung durch die IV-Stelle in Zusammenarbeit mit dem RAV (Job-Coaching), schrittweise steigerbar auf eine 80%ige Arbeitsfähigkeit (VB 96 S. 17).