1. Der 1974 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 17. April 2020 bei der Beschwerdegegnerin aufgrund eines Burnouts zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, holte die Akten der Krankentaggeldversicherung (Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG) ein und nahm Rücksprache mit ihrem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Am 16. September 2020 bzw. 6. Januar 2021 leistete die Beschwerdegegnerin Kostengutsprache für ein Belastbarkeitstraining vom 15. September bis 31. Dezember 2020 respektive bis 31. März 2021.