sibel und nachvollziehbar und könne übernommen werden. Im Einwand werde vom behandelnden Chirurgen weiterhin eine volle Arbeitsunfähigkeit attestiert. Wie bereits im Gutachten ausgeführt, könne aufgrund der minimalen Funktionseinschränkungen dieser Bescheinigung einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit nicht gefolgt werden. Damit würden sich durch den Einwand und den neu eingereichten Bericht von Prof. Dr. med. C._____ keine neuen Gesichtspunkte ergeben. Das Gutachten entspreche den gestellten Anforderungen. Es sei umfassend und in sich schlüssig, beruhe auf allseitigen Untersuchungen und die geklagten Beschwerden seien berücksichtigt worden (VB 62 S. 3).