Hinsichtlich der vom Neuroinstitut-Gutachten abweichenden Beurteilung durch den die Beschwerdeführerin behandelnden Arzt Prof. Dr. med. C._____ vom 7. Juni 2023 ist zudem festzuhalten, dass es zwar grundsätzlich zutrifft, dass die einen längeren Zeitraum abdeckende und umfassende Betreuung durch behandelnde Ärzte oft wertvolle Erkenntnisse zu erbringen vermag.