2. 2.1. In der angefochtenen Verfügung vom 30. November 2023 (VB 63) stützte sich die Beschwerdegegnerin in medizinischer Hinsicht insbesondere auf das internistisch-neurologisch-psychiatrisch-neuropsychologische Neuro- institut-Gutachten vom 13. März 2023. Darin wurden die nachfolgenden Diagnosen gestellt (VB 47.1 S. 5): "Relevante Diagnosen mit und ohne Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit ICD-10 D 43.1: Raumforderung der Medulla oblongata DD: niedriggradiges Hirnstammgliom, Ependymom, EM2017/2018 mit Schwankschwindel, teilweise Drehschwindel