2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 30. November 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 18. Januar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 30. November 2023 sei aufzuheben. 2. Der rechtserhebliche Sachverhalt sei abzuklären und im Nachgang sei nochmals über den Rentenanspruch der Beschwerdeführerin zu entscheiden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Gleichzeitig reichte sie einen Bericht von lic. phil. B._____, Fachpsychologin für Psychotherapie FSP, vom 15. Januar 2024 ein.