Das Invalideneinkommen beläuft sich somit nach dem pauschalen Abzug von 10 % auf Fr. 60'733.00 und der Invaliditätsgrad damit auf rentenausschliessende (Art. 28 Abs. 1 IVG) 15.22 % (71'633.00 – 60'733.00/71'633.00 x 100).