5.3.2. Das Invalideneinkommen ist anhand der TA1 der LSE 2022 zu ermitteln und gestützt auf den Totalwert der Männer im Kompetenzniveau 1 auf Fr. 67'481.00 (Fr. 5'305.00 x 12 x 41.7/40 x 108.9/107.1) festzusetzen. Vom statistisch bestimmten Wert werden 10 % abgezogen. Kann die versicherte Person aufgrund ihrer Invalidität nur noch mit einer funktionellen Leistungsfähigkeit (vgl. Art. 49 Abs. 1 bis IVV) von 50 % oder weniger tätig sein, so werden 20 % abgezogen. Weitere Abzüge sind nicht zulässig (Art. 26bis Abs. 3 IVV).