5.2. 5.2.1. Wenn die von der versicherten Person bisher innegehabte Stelle aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde (Urteile des Bundesgericht 8C_513/2014 vom 17. Dezember 2014 E. 6.5 f., 9C_148/2016 vom 2. November 2016 E. 2.1), wird das Einkommen ohne Invalidität nach den Zentralwerten der Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik für eine Person bei gleicher Ausbildung und entsprechenden beruflichen Verhältnissen festgelegt. Es sind altersunabhängige und geschlechtsspezifische Werte zu verwenden (Art. 25 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 4 IVV).