2024, 1. März 2024 (VB 47/2 und 3) und vom 23. November 2023 (VB 36/1) im Detail berücksichtigt und der RAD-Arzt zeigte nachvollziehbar auf, dass die Wahrnehmungen des Beschwerdeführers und die Befunde seines behandelnden Arztes Dr. med. D._____ keine Hindernisse für eine Anstellung in einer angepassten Tätigkeit in einem Pensum von 100 % darstellen. Im Übrigen geht auch Dr. med. D._____ – wie Dr. med. B._____ –- von einer Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einer angepassten leichten Tätigkeit aus (BB 3/2; BB 4/3; VB 42 S. 4), so dass diesbezüglich keine abweichende Beurteilung vorliegt.