Einer medizinischen Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit kann daher grundsätzlich die Massgeblichkeit abgesprochen werden, ohne dass die Expertise ihren Beweiswert verliert (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_331/2022 vom 6. September 2022 E. 2.4; vgl. ferner BGE 145 V 361 E. 4.2.1 mit Hinweis auf BGE 144 V 50). Dementsprechend begründen auch die Ausführungen des Beschwerdeführers über seine früheren Tätigkeiten und über seinen Ausbildungsstatuts keine Zweifel an der Verlässlichkeit der RAD-Berichte.