Zusammenfassend seien im Gegensatz zu den Berichten von Dr. med. Dr. sc. nat. F._____, von Dr. med G._____ und von med. pract. C._____ die Berichte von Dr. med. D._____ bezüglich der versicherungsmedizinischen Kriterien, welche im IV-Kontext verlangt würden, ungenügend. Somit liessen sich keine objektivierbare Funktionsdefizite festhalten. Es liessen sich keinem und auch nicht den hier abonnierten -9- fraktionierten adynamischen Bilderzyklen objektivierbare Funktionsdefizite entnehmen (VB 63/3).