schweren und sehr schweren Lasten mit einem Hubwagen ohne Eigenbetrieb, ohne körperfernen Krafteinsatz mit der rechten oberen Extremität und ohne Tätigkeiten, welche mit Schlägen und/oder Vibrationen für die rechte obere Extremität verbunden seien, vor (VB 47/2). An dieser Beurteilung hielt der RAD-Arzt mit Bericht vom 2. Oktober 2024 fest (VB 63).