2.5. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 31. Oktober 2024 wurde die Swiss Life AG, Zürich, aus dem Verfahren entlassen und die BVG-Sam- melstiftung Swiss Life, Zürich, als Beigeladene erfasst. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 27. Juni 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 58) zu Recht abgewiesen hat.