1. Am 24. Juli 2023 meldete sich der 1977 geborene Beschwerdeführer unter Hinweis auf Probleme mit seiner rechten Hand bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht, holte die Akten der Unfallversicherung (Suva) ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD lehnte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 27. Juni 2024 einen Anspruch des Beschwerdeführers auf IV-Leistungen ab.