Schliesslich habe die Beschwerdeführerin den Gutachter fast flehentlich um Hilfe bei der Arbeitssuche gebeten. Die psychiatrische Untersuchung habe hier eine emotionale Nähe erreicht, die es der Beschwerdeführerin ermöglicht hätte, weitere psychische Symptome wie zum Beispiel die "Flashbacks" zu berichten (VB 66/2).