Der Gutachter sei auf die volle mentale Leistungsfähigkeit, auf die fehlende Verlangsamung oder eine fehlende vorschnelle Müdigkeit, wie sie vom behandelnden Psychiater behauptet worden seien, im Gutachten bereits eingegangen. Die soziale Kompetenz der Beschwerdeführerin und der geringe Einfluss psychischer Symptome auf ihren Lebensalltag seien aufgrund ihres ausgefüllten Tagesablaufs und den zahlreichen Spaziergängen belegt. Bezüglich der Einnahme von Medikamenten im Untersuchungszeitpunkt sei eine tatsächliche Einnahme im Nachhinein nicht feststellbar, aber auch irrelevant, da sich ein Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit daraus nicht ableiten lassen würde.