Ohnehin sei der Serumspiegel von Fluoxetin bei der Beschwerdeführerin, den der Gutachter als Auftrag bestimmen müsste, nirgends zu finden. Allgemein führte der behandelnde Psychiater aus, dass anhand seiner Aussagen ein psychiatrischer Krankheitswert, nämlich die Depression, bei der Beschwerdeführerin vorhanden sei und diese sie an Massnahmen zur Verbesserung ihrer Gesundheit hindern würde. Die Depression sei logischerweise der Grund, warum die Beschwerdeführerin ihre Diagnosen apathisch hingenommen habe und nichts dagegen tun würde (VB 56/4). -7-