Der Antrieb sei weiterhin noch immer mittelgradig eingeschränkt bei Müdigkeit und Erschöpfung und sie leide an "Flashbacks" bezüglich traumatischer Ereignisse. Bezüglich der Posttraumatischen Belastungsstörung müsse gesagt werden, dass die Beschwerdeführerin die Verhaftung, das Verhör und die Folter durch die singhalesischen Behörden erst auf Befragen hin schildern würde. Kein Traumapatient würde einem Befrager ohne Nachfragen diese Schilderungen machen. Die Inhaftierung der Beschwerdeführerin könne sehr wohl Traumasymptomatik auslösen und habe diese auch ausgelöst.