5.2. 5.2.1. In ihrer Stellungnahme vom 5. Oktober 2023 zum Gutachten vom 26. Mai 2023 gab die behandelnde Ärztin an, dass die Beschwerdeführerin an Schmerzen im ganzen Körper leide, dies aber nicht gemessen werden könnte. Eine Deutung des starken Schmerzempfindens der Beschwerdeführerin als Aggravation sei subjektiv und gegenüber der Beschwerdeführerin diskriminierend. Die entspannte, freundliche Haltung der Beschwerdeführerin gemäss neurologischem Bericht sei für sie unverständlich, da die Beschwerdeführerin durch ihre Schmerzen, die Depression u.a. bei sehr schwieriger familiärer Situation wirklich nichts zu lachen habe.