5. 5.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, dass die Beschwerdegegnerin den Sachverhalt ungenügend abgeklärt habe. Sie stellt dem MEDAS-Gutach- ten (VB 48) vom 26. Mai 2023 im Wesentlichen die Beurteilung der behandelnden Ärztin Dr. med. E._____, Fachärztin für Allgemeine Innere Medizin, und des behandelnden Psychiaters med. pract. F._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, gegenüber. Gemäss der Beschwerdeführerin stelle die behandelnde Ärztin, entgegen dem Vorbringen des Gutachters des allgemeinmedizinisch-internistischen Teilgutachtens, eine stabile Mitwirkung und Medikamentencompliance betreffend den Diabetes fest (Beschwerde III. Rz.