4.3. Das MEDAS-Gutachten ist für die streitigen Belange umfassend, beruht auf allseitigen Untersuchungen, berücksichtigt die geklagten Beschwerden, ist in Kenntnis der Vorakten (Anamnese) (VB 48.1/10 ff.) abgegeben worden, ist in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge und in der Beurteilung der medizinischen Situation einleuchtet und die Schlussfolgerungen der Experten sind begründet. Dem Gutachten kommt somit grundsätzlich Beweiswert im Sinne der vorerwähnten Kriterien zu.