3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das polydisziplinäre Gutachten der medizinischen Abklärungsstelle Bern (MEDAS) vom 26. Mai 2023. Die Gutachter (Dres. med. B._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für Neurologie, Frühmark, Facharzt für Neurologie, und D._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin und für Kardiologie) stellen folgende Diagnosen (VB 48.1/5): " • Eingeschränkte Schulterbelastbarkeit rechts bei/