2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 17. Oktober 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege für die Gerichtskosten bewilligt und von der Einforderung eines Kostenvorschusses abgesehen. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin den Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Rente mit Verfügung vom 13. Juni 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 80) zu Recht abgelehnt hat.