Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Am 24. November 2020 meldete sich die 1969 geborene Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Diabetes, Fuss- und Beinprobleme und den Verdacht auf eine Borderlinestörung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte in der Folge medizinische Abklärungen; insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten.