3. Es seien die Akten zum Fall mit dem Aktenverzeichnis Act. 1-403 Schadennr. B beizuziehen, da auf diese Akten verwiesen wird. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 5. November 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 18. November 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seiner unentgeltlichen Vertreterin lic. iur. Fiona Carol Forrer, Rechtsanwältin, Zürich, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: