1.2. Am 19. Dezember 2019 erlitt der Beschwerdeführer einen Stolpersturz auf das rechte Knie. Die Beschwerdegegnerin anerkannte die daraufhin aufgetretenen Kniebeschwerden rechts als Rückfall zum Ereignis vom 29. April 2008 und richtete unter diesem Titel Versicherungsleistungen (Heilbehandlung, Taggeld) aus. Mit Schreiben vom 29. Oktober 2020 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, dass der Taggeldansatz auf Basis des von Dezember 2018 bis November 2019 erzielten Lohns zu berechnen sei und daher per 1. Oktober 2020 von Fr. 230.80 auf Fr. 47.05 reduziert werde.