6. 6.1. Hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens ging die Beschwerdegegnerin davon aus, dass der Beschwerdeführer zuletzt ein unterdurchschnittliches Einkommen erzielt habe. Sie parallelisierte daher das Valideneinkommen anhand der nominallohnindexierten Zentralwerte der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik, Tabelle TA1, Ziffer 25, Kompetenzniveau 2, Männer) und errechnete ein Valideneinkommen von Fr. 68'925.00. Im Vergleich mit dem Invalideneinkommen von Fr. 65'322.00 resultiere per März 2022 ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 5 % (VB 130 S. 5 f.).