Der Unterschied [zwischen dem Umfang des rechten und des linken Oberschenkels] wäre am ehesten durch postoperative Inaktivität bzw. postoperativ ungleichmässige Belastung zu erklären, sofern die Asymmetrie präoperativ nicht schon vorbestehend gewesen sei (VB 65.29 S. 2), worauf auch Kreisärztin Dr. med. B._____ hinwies (vgl. VB 77.15 S. 12). Zudem erweist sich die Beurteilung von Dr. med. D._____ und med. pract. E._____ als widersprüchlich, denn diese stellten fest, dass Arbeiten in Zwangshaltungen nicht möglich seien (vgl. VB 119 S. 79). Zugleich hielten sie jedoch prognostisch die Tätigkeit als Buschauffeur für -9-