Er sei für seine schnelle Lernfähigkeit gelobt worden und habe sich in kurzer Zeit in die verschiedenen Aufgaben wie etwa Lötarbeiten eingearbeitet. Der Arbeitgeber sei von Anfang mit der Leistung zufrieden gewesen. Der Beschwerdeführer lerne schnell und gern, sei motiviert, freundlich und aufgestellt und habe sich auch in das Team in kurzer Zeit eingelebt. Er mache seine Arbeit fachlich gut, sei selbstkritisch und lerne immer weiter dazu und habe sich zu einem guten Mitarbeiter entwickelt. Per 1. Mai 2023 sei der Beschwerdeführer mit einem Pensum von 75 % (sechs Stunden pro Tag) fest angestellt worden (VB 116 S. 1 f.).