Vormontage/Montage eben gerade nicht um die "zuletzt ausgeübte" Tätigkeit vor der Gesundheitsschädigung handle, sondern um diejenige Tätigkeit, in welcher er von der Invalidenversicherung eingegliedert worden sei. Zudem entspreche die Tätigkeit genau dem Belastungsprofil (Beschwerde S. 5 ff.).