5. 5.1. 5.1.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, die RAD-Beurteilung sei unvollständig, da sie die Ergebnisse der beruflichen Massnahme nicht berücksichtige. Der Arbeitsversuch habe die Grenzen der Leistungsfähigkeit deutlich gezeigt. So gehe aus dem Abschlussbericht der D AG vom 16. Mai 2023 klar hervor, dass eine Steigerung der Arbeitsbelastung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich gewesen sei. Im Bericht des RAD werde mit keinem einzigen Wort auf die Berichterstattung der beruflichen Fachpersonen eingegangen.