Mit Beurteilung vom 3. Januar 2024 führte RAD-Ärztin Dr. med. C._____ aus, die zuletzt ausgeführte Tätigkeit als Mitarbeiter Vormontage/Montage sei in keiner Weise als angepasste Tätigkeit anzusehen. Allerdings könne aufgrund der vorliegenden Diagnosen auf das Belastungsprofil der Suva weiterhin abgestützt werden. Die im (Partei-)Gutachten vom 2. November 2022 erwähnte 100%ige Arbeitsunfähigkeit in einer Verweistätigkeit (hier als Buschauffeur) sei zutreffend, ebenso wie die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Mitarbeiter Vormontage/Montage (Arbeitsvertrag vom 1. Mai 2023).