"1. Die Verfügung vom 21. Juni 2024 sei insoweit aufzuheben, als dem Beschwerdeführer lediglich eine temporäre Rente zugesprochen wurde und es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die gesetzlich geschuldeten Leistungen auszurichten, insbesondere eine unbefristete Invalidenrente. 2. Es seien die Verfahrensakten aus dem Verfahren VBE.2024.215/ss beizuziehen und es seien die Urteile in den beiden Verfahren gleichzeitig zu fällen Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin (inkl. 8.1 % MwSt.)."