sodann die Kosten für eine Coaching-Leistung vom 7. November 2022 bis 30. April 2023. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem RAD sprach die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 21. Juni 2024 für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 31. Mai 2022 eine ganze Rente zu und verneinte einen darüber hinausgehenden Rentenanspruch. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 21. Juni 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 22. August 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: