Antrieb deutlich reduziert, motorisch unruhig. Nach aussen unterdrückte Aggressivität, Ein- und Durchschlafstörungen. Schmerzen in Brust und Rücken, Tinnitus." Aus psychiatrischer Sicht seien die somatischen Einschränkungen führend. Entgegen der Behauptung des Beschwerdeführers sei dieser Bericht bereits im Zeitpunkt der Beurteilung durch RAD-Ärztin med. pract. E._____ vom 16. Oktober 2023 (VB 69) vorgelegen und damals sei keine erhebliche Veränderung des Gesundheitszustandes als ausgewiesen erachtet worden, was nach wie vor zutreffe. Die angegebenen psychiatrischen Einschränkungen seien primär behandelbar und möglicherweise überwiegend psychosozial bedingt.