4.2. Dr. med. B._____ führte aus, im vom Beschwerdeführer eingereichten Bericht der Klinik D._____ vom 21. Februar 2022 (VB 85 S. 7 ff.) werde als Hauptdiagnose "Angst und depressive Störung gemischt (ICD-10 F41.2)" genannt. Aus rein psychiatrischer Sicht werde von einer Teilarbeitsfähigkeit von 30-40 % in einer angepassten Tätigkeit ausgegangen.