Bis heute sei jedoch keine entsprechende fachärztliche Diagnose gestellt worden. Reaktive Depressionen würden nicht zu den geistigen Gesundheitsschäden gehören, die eine bleibende oder längere Zeit dauernde Erwerbsunfähigkeit zu bewirken vermöchten, und zudem sei noch keine entsprechende Behandlung erfolgt (vgl. VB 53 S. 2).