Er führte aus, nach erfolgreicher Operation am 14. Juni 2018 habe die kardiale Situation stabilisiert und verbessert werden können, sodass in dieser Hinsicht ab September 2018 keine Arbeitsunfähigkeit mehr ausgewiesen sei. Die anhaltende weitere Arbeitsunfähigkeit sei bedingt durch die Schmerzen im Bereich des Sternums. Dabei handle es sich um knöcherne Schmerzen, die subjektiv störend, aber objektiv nicht gefährlich seien. Dass die bisherige Tätigkeit als Fliesenleger/Maurer dadurch eingeschränkt sei, sei nachvollziehbar, allerdings könne die Situation durch Schmerzmittel verbessert werden. Die 70%ige Arbeitsunfähigkeit in bisheriger Tätigkeit könne nachvollzogen werden.